EFGANİ DÖNMEZ Projektmanagement – Abgeordneter zum Nationalrat a.D.

Asylthematik wieder Spielball im Wahlkampf – diesmal ohne Zutun der FPÖ

Dass die Asylthematik im Superwahlkampfjahr Thema wird, dieses Ziel haben die AktivistInnen erreicht – diesmal sogar ohne Zutun der FPÖ. Dass diese Thematik immer für Emotionen sorgt, ist aus den unterschiedlichen Artikeln und deren Kommentaren der vergangenen Tage unübersehbar zu entnehmen. Als positiv gilt, dass nahezu alle eine Meinung zu dem Thema haben. Häufig geschieht diese Meinungsbildung jedoch ohne die umfassende Kenntnis der vielschichtigen Faktenlage. Dies bietet eine tolle Spielwiese für die unterschiedlichsten ideologischen Ausrichtungen auf Kosten der AsylwerberInnen, denen eine Lobby weitgehend fehlt. Diese Menschen sind Spielball für die Wahlkämpfe und Austragungsort für blinde Diffamierer und Opferrollenfetischisten. In diesem Kommentar starte ich den wiederholten Versuch, diese Thematik aus unterschiedlichen Perspektiven zu erläutern, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Eines vorweg: Jene, die sich am Schubladendenken orientieren, werden keine Orientierung finden.

Armut oder soziale Misere im Herkunftsland zählten weder damals noch heute zu Verfolgungsgründen der GFK 1951

Der Begriff „Flüchtlinge“ ist in der Genfer Konvention aus 1951 klar festgelegt. Zu den anerkannten Verfolgungsgründen zählen Diskriminierung nach Rasse, Religion, Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe und der politischen Überzeugung. Armut oder soziale Misere im Herkunftsland zählten weder damals noch heute dazu. Auch nicht der durchaus berechtigte Wunsch nach einem besseren Leben. Und solange ein Asylverfahren nicht positiv abgeschlossen ist, spricht  man im legalen Kontext  nur von Asylwerbern, nicht aber von Flüchtlingen oder „refugees“, da dies ansonsten eine Anerkennung impliziert.

Differenzierte und sachliche Auseinandersetzung

Mir ist es ein persönliches Anliegen auf die verbesserungswürdige Situation von AsylwerberInnen in Ö aufmerksam zu machen. Gleich vorweg: Es bedarf einer differenzierten Betrachtungsweise. Einige der Forderungen der Asylcamp Protestierer in der Votivkirche kann ich vollinhaltlich unterstützen, z.B. den Zugang zum  Arbeitsmarkt, besser qualifizierte DolmetscherInnen, Zugang zu Bildung für Kinder und Jugendliche… Ich bin seit über 10 Jahren selbst im Asylbereich tätig und kenne daher alle Facetten: Wenn eine raschere Abwicklung der Asylverfahren eingefordert wird, dann erlaube ich mir darauf aufmerksam zu machen, dass bereits (seit der letzten Reform) ein sehr beschleunigtes System vorherrscht und es ab 01.01.2014 wiederum zu einer Änderung des Systems kommen wird. Die Anerkennung des Flüchtlingsstatus im Sinne der GFK von 1951, erfolgt im Zuge des Asylverfahrens (anerkannter Konventionsflüchtling). Anerkannte und subsidiär Schutzberechtigte haben bereits jetzt die Möglichkeit, ihre Familienangehörigen nach Österreich zu holen.

Zu einem funktionierenden Asylsystem gehören jedoch auch Abschiebungen. Dazu kann man nun stehen wie man möchte, aber: Ein Stopp von Rückschiebungen, Zurückweisungen oder Abschiebungen würde ein Asylverfahren obsolet machen. Infolgedessen kann ich diese Forderung beim besten Willen nicht unterstützen.

Beschleunigung Asylverfahren

Die Forderung nach qualitativ besseren und schnelleren, schlichtweg effizienteren, Asylverfahren setzt voraus, dass die Politik die Rahmenbedingungen für jene Menschen, die innerhalb des Systems arbeiten, verbessert. Dazu zählt vor allem besser geschultes Personal in den Erstaufnahmezentren (EAST). Hier sollten Top-JuristInnen beschäftigt sein. Insbesondere im Zulassungsverfahren ist dies unumgänglich, um qualitativ bessere und schnellere Asylverfahren anzustreben.

Aus Angst vor Disziplinarmaßnahmen bei Fehlentscheidungen wird die Verantwortung jedoch leider in die nächste Instanz verschoben. Das Ergebnis im eigentlichen Asylverfahren ist eine zu lange Verfahrensdauer, weil das System eben massiv ausgelastet ist und es zu vielen negativen Entscheidungen kommt. Fest steht, dass auch Fälle zum Asylverfahren zugelassen werden, welche bei einer intensiveren, qualitativ hochwertigen, Auseinandersetzung kaum asylrelevante Gründe im Sinne der GFK beinhalten.

Dazu ein Beispiel.: Wenn von 370 Anträgen aus Georgien 87%, von 622 Anträgen aus dem Kosovo 79%, von 433 Anträgen aus Indien 88%, oder – als letztes Beispiel – von 369 Anträgen aus der Türkei 80% negativ im Asylverfahren entschieden werden, stellt sich die berechtigte Frage, ob es im Zulassungsverfahren nicht einen massiven Optimierungsbedarf gibt. (Siehe Entscheidungen, Asylstatistik 2010 des BMI, Seite 5 http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/statistik/files/Asylstatistik_Jahresstatistik_2010.pdf)

Allein in Österreich haben 2012 (Stand November 2012) 5.500 Personen aus Afghanistan und Pakistan offiziell um Asyl angesucht. Siehe auch Asylstatistik des BMI. (http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/statistik/start.aspx) Dies bedeutet eine Verdreifachung gegenüber 2010. Darüber hinaus dürfte es noch eine unbekannte Dunkelziffer von Personen geben, die sich hier illegal aufhalten. D.h. dass 2012 allein aus diesen 2 Ländern ca. 40% aller offiziell registrierten Asylwerber gekommen sind, Tendenz steigend. Auch die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen steigt überproportional. Die Zahl der Asylwerber in Österreich und auch den anderen EU-Staaten in den letzten 2 Jahren ist geradezu explodiert, und das, obwohl es in der Post-Taliban-Ära – zumindest in den urbanen Zentren wie Kabul -zu einer gewissen Beruhigung gekommen ist. In der Tatsache, dass aus einer 1 Millionen Stadt nunmehr ein 5 Millionen Ghetto geworden ist, in der 80 % der Menschen weder eine Beschäftigung noch einen Zugang zu Wasser und Strom haben, ist vielleicht auch einer der Gründe zu sehen, warum es derzeit zu verstärkten Wanderungsbewegungen aus Afghanistan gekommen ist.

Falsche Angaben am Beispiel Asylwerber aus der Votivkirche

Am Beispiel eines der Protestierenden im Asylcamp, in der Votivkirche, ist dies auch an einem Einzelfall belegbar. Asylwerber Selaheddine Najah führt in einem Interview seine persönlichen Fluchtgründe an: “Ich wurde in Marokko zwangsverheiratet. Mein Vater hat dieser Heirat zugestimmt, die ich nicht wollte. Es ist ein islamisches Familienrecht, dass sich die Familie der Braut Geldzahlungen vom Ehemann erwartet. Ich wollte und konnte nicht bezahlen. Daraufhin haben Brüder meiner Frau versucht mich zu ermorden. Da blieb nichts mehr anders übrig, als zu fliehen.” (Zeitung ÖSTERREICH 6.01.2013, Seite 8) Abgesehen vom falschen Inhalt seines Vorbringens – es gibt kein diesbezügliches islamisches Familienrecht – stellt sich anhand dieses konkreten Vorbringens die berechtigte Frage, warum man mit einer derartigen Geschichte überhaupt über das Zulassungsverfahren hinauskommt. Dieser Fluchtgeschichte liegt eine innerstaatliche Fluchtalternative zu Grunde und ein dennoch funktionierendes Rechtssystem mit einer Gewaltenteilung, bei dem man sich an die Behörden wenden kann ohne eine Verfolgung zu befürchten, da es sich um keine politische Verfolgung handelt.

Beschleunigung der Asylverfahren und Familienzusammenführung

Was die Beschleunigung von Asylverfahren betrifft, so wäre unter anderem eine bessere personelle Ausstattung der Botschaften mit Asylbeauftragten sehr wichtig. Da es derzeit aus menschenrechtlichen und faktischen Gründen unmöglich ist,  rechtskräftig abgelehnte Asylwerber aus unsicheren Ländern wie Afghanistan, Pakistan und Somalia abzuschieben, müssen wir  in den nächsten Jahren speziell bei den österr. Vertretungsbehörden mit einem Ansturm im Rahmen des Familienverfahrens nach § 35 des Asylgesetzes 2005 rechnen. Im Durchschnitt versucht jeder afghanische Schutzberechtigte  zwischen 2-6  Familienangehörige nachzuholen, von denen viele nicht lesen und schreiben können und über keine ordentlichen Ausweise und Urkunden verfügen. Aufgrund der grassierenden Korruption und des nicht existierenden Personenstandswesens werden z.B. Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden einfach „nachgekauft“. Afghanistan steht auch im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International abgeschlagen an letzter Stelle.

Zugang zum Arbeitsmarkt

Die Forderung nach Zugang zum Arbeitsmarkt für die Dauer des Asylverfahrens ist absolut zu unterstützen und jedenfalls sinnvoll. Anstatt tausende Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland zu holen, welche die Wertschöpfung wieder ins Ausland transferieren, was sowohl ökonomisch als auch menschlich gesehen ein einfach zu lösender Fehler ist, sollte für AsylwerberInnen der Arbeitsmarkt geöffnet werden.

Desweiteren sollte der Zugang auch  zumindest an ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen gekoppelt sein.  Zudem wäre es ein Anreiz für die betroffenen Menschen Deutsch zu lernen. Ohne Deutsch ist normalerweise auch keine vernünftige Arbeit möglich. Analphabeten brauchen dann halt vielleicht ein bisserl länger. Natürlich müssten entsprechende Deutschkurse (ausreichend und kostenfrei) angeboten werden.  Dazu muss jedoch der politische Wille vorhanden sein. Für AsylwerberInnen sollte der reale Zugang zum Arbeitsmarkt geöffnet werden, anstatt sinnlos herumzusitzen und mit öffentlichen Geldern unterstützt zu werden. Der Bartenstein-Erlass, welcher den DeFacto Zugang verhindert, muss aufgehoben werden. Jeder der arbeiten möchte und kann, soll Zugang zum Arbeitsmarkt für die Dauer des Asylverfahrens haben. Dies könnte man, wenn man ein intelligentes System haben möchte, auch im Sinne der Entwicklungshilfe und des Wiederaufbaus gestalten. Menschen könnten in jenen Fachbereichen ausgebildet werden, die wiederum eine Existenzgrundlage bei der Rückkehr in die Heimat ermöglichen. Dazu zählen insbesondere viele handwerkliche Berufe oder Schulungen im Bereich der Landwirtschaft.

Bleiberecht

Ein Bleiberecht für alle, ist in keinem grünen Grundsatzprogramm verankert! Jene, die dies einfordern, sind eingeladen in unserem Programm nachzulesen. Ein Bleiberecht wird für integrierte LangzeitasylwerberInnen und unbescholtene Personen gefordert. Exakt diese Forderung wurde mehrheitlich in den Gremien verabschiedet und nicht, wie es von manchen irrtümlich verbreitet wird, ein Bleiberecht für alle. Eine derartige Forderung würde jedes System aus dem Ruder laufen lassen und stellt nur Wind auf die Segeln der rechten Parteien dar.

Präventive Maßnahmen

Die meisten Gründe, warum Menschen überhaupt veranlasst werden ihre Heimat zu verlassen, sind primär von der (westlichen) Politik hausgemacht: Ob aus nationalstaatlicher-, EU-, oder internationaler Perspektive, sei es wegen der hoch subventionierten Landwirtschaft, welche die lokalen Märkte zerstören. Dem Zugang und Abbau der Rohstoffe, seitens der Konzerne, wo Grund und Boden verseucht und ausgebeutet werden, sodass die Menschen ihre Existenzgrundlage verlieren und auch die Umwelt zerstört wird. Die großen Fangflotten denen weitreichende Fischereirechte seitens der EU eingeräumt wurden, welche die Weltmeere leerfischen. Die Unterstützung von autoritären Regimen sowie extremistischen Gruppierungen, seitens westlicher und amerikanischer Regierungen, welche zu bewaffneten Konflikten führt, wodurch wieder Waffen, welche in Amerika, China, Russland, Europa produziert wurden in die Krisengebiete verkauft werden können  usw…. hier bedarf es einer nachhaltigen  Änderung in der bisherigen Politik. Nur so kann man erreichen, dass so wenige als möglich ihre Heimat verlassen.

Adaptierung der GFK 1951 längst überfällig

Aus meiner Sicht ist es unumgänglich auch die Genfer Flüchtlings Konvention (GFK 195) zu adaptieren, da diese der Bewältigung der Schwierigkeiten der Moderne nicht mehr entspricht. Dazu das Stichwort „Klimaflüchtlinge“. Ich habe zu Zeiten bereits darüber gesprochen, an denen andere nicht mal an die Relevanz dieses Thema gedacht haben. Aber das ist ein anderes Thema.

Die großen Migrationsströme sind vielschichtig und haben verschiedenste Ursachen. Eine der Hauptursachen ist wirtschaftliche Not. Die Genfer Flüchtlingskonvention, welche angesichts der Schrecken des 2. Weltkriegs entstanden ist, deckt die überwiegende Zahl dieser Schicksale nicht mehr ab. Es gibt meiner Ansicht nach aber vielversprechende Ansätze der EU in Richtung Ursachenforschung und weg von der üblichen Symptombehandlung. Eine dieser Initiativen, heißt „Rabat Prozess“ und beschäftigt sich mit der Verbesserung des mangelhaften Personenstandswesens in den Herkunftsländern. Die These: Wenn Menschen eine beurkundete Identität besitzen, dann haben sie auch mehr Entwicklungsmöglichkeiten und weniger Interesse an einer unsicheren und mit traumatischen Ereignissen verbundenen Migration. Siehe auch: http://www.icmpd.org/ bzw. http://www.dialogueuroafricainmd.net/web/index.php

Österreich und EU, einheitliche Asylstandards im Asylverfahren und in der Betreuung einfordern – Österreich im Spitzenfeld

Alles in allem, darf man jedenfalls den Überblick nicht verlieren. Den Überblick darüber, wie es in anderen Ländern – und da meine ich nicht Drittstaaten sondern EU-Staaten – um die Versorgung, Betreuung und das Asylsystem insgesamt bestellt ist. Trotz verbesserungswürdiger Umstände brauchen wir uns nicht verstecken. Eine Optimierung auf EU-Ebene würde bedeuten, dass Behörden miteinander vernetzt werden und sich austauschen. Ein solches Vorgehen funktioniert gegenwärtig nicht einmal bei der etablierten EKVK (Europäischen Krankenversicherungskarte). Desweiteren bedarf es einer systematischen Verbesserung bei der Aufteilung der AsylwerberInnen, denn gegenwärtig sind die EU-Außengrenzen mit dieser Situation restlos überfordert. Auch dafür sind die Innenministerien verantwortlich, dh. der Ball liegt wiederum bei der Politik. Die Dublin II – Verordnung muss auch abgeändert werden. Gegenwärtig tragen die Außengrenzen, wie Malta, Zypern, Griechenland und Spanien die Hauptverantwortung, dies ist kein Zeichen einer solidarischen Union. Des weiteren gehören Vereinbarungen, welche zum Beispiel zwischen der EU und Libyen, unter Gaddafi vereinbart wurden, aufgehoben. Die Verlagerung der EU-Außengrenzen und deren Auffanglager in Länder, wo es keine Mindeststandards es gibt, darf alleine schon aus dem Standpunkt der Menschenrechte, nicht mehr Rechnung getragen werden.

Kosten – Drahtseilakt zwischen Verbesserung und Abgrenzung

Aus Sicht einer NGO ist es verständlich, dass es immer Optimierungsbedarf gibt (Ich selber bin unter anderem Sozialarbeiter und war in einer NGO lange Zeit tätig). Jedoch muss man, wenn man Verantwortung übernehmen möchte (und als Politiker habe ich diese unumstritten), auch darauf achten, wie sich etwas langfristig finanzieren lässt, ohne dass ein System ins Schwanken gerät. Dass die Zocker auf den Finanzmärkten, die Korruptionsfälle und die unsinnig versenkten Steuergelder in diversen Projekten sowie die Maßnahmen auf Kosten der Steuerzahler insgesamt – und jeder Fall für sich alleine gesehen – mehr Kosten der Allgemeinheit verursacht, als ein schlecht funktionierendes Asylsystem, liegt klar auf der Hand.

Politische Verantwortung

Als verantwortungsbewusster Politiker kann man weder das eine noch das andere gut finden; Man muss ständig an der Verbesserung des Systems arbeiten. Mein Beitrag zu dieser Diskussion ist, dass ich mich nicht einseitig der Thematik nähere, Probleme differenziert zur Sprache bringe UND dass ich Lösungsvorschläge anbiete.

Es ist verständlich, dass diese Vorgehensweise bei manchen für Irritation sorgt, da die größte Schwierigkeit häufig darin besteht, aus dem eigenen Schubladendenken auszubrechen. Somit bleibt mir nur zu hoffen, dass die BerufshysterikerInnen und BlindgängerInnen des rechten und linken ideologischen Politspektrums erkennen, dass nicht alles entweder schwarz oder weiß ist – zumindest nicht für mich!

Von Efgani Dönmez
EFGANİ DÖNMEZ Projektmanagement – Abgeordneter zum Nationalrat a.D.

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