EFGANİ DÖNMEZ Projektmanagement – Abgeordneter zum Nationalrat a.D.

Kopftuchverbot für unter 14-Jährige: Ein notwendiger Schritt gegen religiöse Instrumentalisierung

Die Bundesregierung hat erneut ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren gefordert – ein Vorstoß, der regelmäßig auf Widerstand bei bestimmten politischen wie religiösen Interessensgruppen stößt. Kritiker verweisen dabei häufig auf die Religionsfreiheit, die in der österreichischen Verfassung wie auch der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Doch das juristische Argument, das Tragen des Kopftuchs sei ein geschützter religiöser Akt, hält einer theologischen Prüfung nicht stand – und verkennt zudem die Schutzfunktion des Staates gegenüber Kindern.

Keine theologische Grundlage im Koran

Zentral in der Debatte ist die Frage, ob das Kopftuch tatsächlich ein religiös verpflichtendes Gebot darstellt. Ein Blick in den Koran zeigt: Das Wort „Kopftuch“ kommt dort nicht vor. In den häufig zitierten Suren – etwa Sure 24, Vers 31 – ist lediglich von einem Schleier oder Tuch die Rede, das über den Ausschnitt gelegt werden soll. In keinem der Verse ist explizit von der Bedeckung des Kopfes die Rede. Der Kontext bezieht sich auf erwachsene Frauen und den Umgang mit ihrem „Schmuck“ – ein Begriff, der je nach Übersetzung auch als „Reize“ verstanden werden kann.

Auch Sure 33, Vers 59 – oft als Beleg für eine Verschleierungspflicht herangezogen – spricht lediglich von einem „Überwurf“, der dazu dienen soll, gesellschaftliche Belästigung zu verhindern. Das Tragen eines Kopftuchs für Kinder oder gar für Kleinkinder ist aus diesen Textstellen in keiner Weise ableitbar. Vielmehr zeigt sich: Die Verhüllung wird in einem bestimmten historischen Kontext empfohlen, nicht jedoch als verbindliches göttliches Gebot formuliert.

Die politische Funktion des Kopftuchs

In der Türkei – einem mehrheitlich muslimischen Land – galt bis 2014 ein Verbot des Kopftuchs in öffentlichen Schulen und Institutionen. Erst unter der islamistisch-konservativen Regierung der AKP wurde dieses Verbot aufgehoben. Das zeigt: Die Frage um das Kopftuch ist nicht primär religiöser, sondern politischer Natur. Es geht um Sichtbarkeit, Deutungshoheit und die Durchsetzung gesellschaftlicher Vorstellungen unter dem Deckmantel des Glaubens.

In Österreich agieren religiöse Interessensvertretungen wie die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) oft als Sprachrohr und verlängerter Arm islamisch geprägter Herkunftsstaaten. Dass sie das Kopftuch auch bei Kindern als religiöses Symbol verteidigen, ist weniger einer theologischen Notwendigkeit geschuldet als einer politischen Agenda.

Die Verantwortung des Staates

Kinder sind besonders schützenswerte Mitglieder der Gesellschaft. Es ist Aufgabe des Staates, sie vor religiösem oder ideologischem Missbrauch zu bewahren – gerade dann, wenn sie selbst noch nicht urteilsfähig sind. Ein Verbot des Kopftuchs für unter 14-Jährige wäre daher kein Angriff auf die Religionsfreiheit, sondern ein Schutzmechanismus gegen politische Instrumentalisierung.

In einer offenen Gesellschaft muss klar sein: Toleranz darf nicht dort enden, wo Kindern durch frühzeitige Symbolik Rollenbilder und Normen auferlegt werden, die sie weder verstehen noch selbstbestimmt gewählt haben. Ein religiöses Symbol ohne theologische Grundlage darf nicht unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit zu einem Erziehungsinstrument werden.

Ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige ist kein Ausdruck von Intoleranz, sondern ein Schritt in Richtung Schutz, Aufklärung und Selbstbestimmung. Die Politik muss den Mut haben, falschen Argumenten – auch jenen aus juristischen oder religiösen Kreisen – klar zu widersprechen. Denn Freiheit bedeutet auch, Kinder vor Vereinnahmung zu bewahren – ob politisch, kulturell oder religiös motiviert.

Von Efgani Dönmez
EFGANİ DÖNMEZ Projektmanagement – Abgeordneter zum Nationalrat a.D.

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