EFGANİ DÖNMEZ Projektmanagement – Abgeordneter zum Nationalrat a.D.

Gefängnisse entlasten – aber richtig: Warum die derzeitige Diskussion am Kern des Problems vorbeigeht

Wer als Gast in einem Land lebt, profitiert von Sicherheit, Infrastruktur und Rechtsordnung. Gleichzeitig entsteht daraus auch eine Verantwortung. Wer diese Ordnung schwer verletzt, muss damit rechnen, nicht dauerhaft Teil dieser Gesellschaft bleiben zu können.


Der Rechtsstaat steht vor einer Bewährungsprobe. In Österreich wird derzeit ernsthaft darüber diskutiert, verurteilte Straftäter (über 70% Ausländer) früher aus der Haft zu entlassen oder ihre Strafen faktisch zu halbieren – nicht, weil sie unschuldig wären, nicht, weil neue Beweise aufgetaucht sind, nicht, weil ein Gericht anders entschieden hätte. Sondern weil die Gefängnisse überfüllt sind.


Das ist ein gefährlicher Paradigmenwechsel.


Denn damit wird ein zentrales Prinzip unseres Rechtsstaates relativiert: dass eine Strafe die Folge einer Tat ist – und nicht das Ergebnis logistischer Engpässe.


Wenn Haftstrafen nicht mehr vollständig vollzogen werden, weil der Staat nicht ausreichend Kapazitäten geschaffen hat, dann sendet das ein fatales Signal: dass Konsequenz verhandelbar ist. Dass das Risiko, tatsächlich die volle Strafe zu verbüßen, von der Auslastung eines Systems abhängt. Und dass am Ende nicht mehr das Urteil zählt – sondern die Statistik. Das untergräbt Vertrauen. Und Vertrauen ist die eigentliche Währung des Rechtsstaates.

Symptombekämpfung statt Ursachenlösung – Aufenthaltsverbot von mind. 10 Jahren für Drittstaatsangehörige für den gesamten Schengenraum und bei EU-Bürgern Aufenthalts-, und Durchreiseverbot für Österreich, ebenfalls von mind. 10 Jahren + Konfiszieren der beweglichen und nicht beweglichen Vermögenswerte, welche nicht den Opfern zuordenbar sind 

Die elektronische Fußfessel und vorzeitige Entlassungen mögen kurzfristig Zahlen verbessern. Aber sie lösen nicht das eigentliche Problem. Sie verschieben es nur – auf Kosten der Glaubwürdigkeit und auf Kosten jener Menschen, die sich an Recht und Gesetz halten.

Der Staat hat nicht die Aufgabe, Strafen zu verkürzen, um sein System zu entlasten. Er hat die Aufgabe, die Ursachen zu analysieren und dort anzusetzen, wo es strukturell notwendig ist. Und dazu gehört auch eine ehrliche Diskussion über den Zusammenhang zwischen Strafvollzug und Aufenthaltsrecht.

Aufenthaltsrecht ist kein Selbstzweck, sondern an Verantwortung gebunden

Das österreichische Recht kennt bereits klare Regelungen. Das Fremdenpolizeigesetz erlaubt Rückkehrentscheidungen und Einreiseverbote gegenüber Drittstaatsangehörigen, wenn diese strafrechtlich relevant in Erscheinung treten und eine Gefährdung für die öffentliche Ordnung darstellen. Das ist kein Ausdruck von Härte. Es ist Ausdruck staatlicher Souveränität.


Auf europäischer Ebene bestehen dafür klare rechtliche Grundlagen – sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch im Schengen-Raum. Einreiseverbote, Aufenthaltsbeendigungen und Rückführungen sind rechtlich vorgesehene Instrumente zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. Diese Instrumente müssen nicht neu erfunden werden. Sie müssen konsequent angewendet werden.


Der Rechtsstaat muss konsequent sein – oder er verliert an Autorität
Es ist widersprüchlich, auf der einen Seite rechtskräftige Freiheitsstrafen zu verkürzen, um Kapazitäten zu sparen, während auf der anderen Seite bestehende rechtliche Möglichkeiten nicht konsequent ausgeschöpft werden.
Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt Grundrechte – und das ist richtig und wichtig. Aber sie verlangt keinen Verzicht auf Konsequenz. Sie verlangt Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Fairness. Nicht Beliebigkeit. Ein funktionierender Rechtsstaat bedeutet nicht nur, Rechte zu garantieren. Er bedeutet auch, Recht durchzusetzen.


Gerechtigkeit bedeutet auch, dass sich Kriminalität nicht lohnt


Ein weiterer zentraler Punkt ist die konsequente Vermögensabschöpfung. Wer durch Straftaten Vermögen erlangt oder dessen Herkunft nicht rechtmäßig erklären kann, darf daraus keinen Vorteil ziehen. Hier geht es nicht um Symbolpolitik. Es geht um Gerechtigkeit. Und um Glaubwürdigkeit. Der Staat darf nicht den Eindruck vermitteln, dass Kriminalität am Ende ein kalkulierbares Risiko ist.


Die eigentliche Frage ist eine politische Grundsatzfrage
Wollen wir einen Staat, der seine eigenen Urteile relativiert, weil es organisatorisch einfacher ist? Oder wollen wir einen Staat, der konsequent handelt, der seine Gesetze ernst nimmt und der den Mut hat, strukturelle Probleme an der Wurzel zu lösen?


Die Entlastung der Gefängnisse ist ein legitimes Ziel. Aber der Weg dorthin darf nicht über die schleichende Entwertung rechtskräftiger Urteile führen.
Ein Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht durch Milde aus Bequemlichkeit. Sondern durch Konsequenz, Klarheit und Verlässlichkeit. Nicht Härte ist das Ziel. Sondern Glaubwürdigkeit.

Denn am Ende steht eine einfache Wahrheit:
Ein Staat, dessen Strafen nicht mehr ernst genommen werden, wird auch als Staat nicht mehr ernst genommen.
 

Von Efgani Dönmez
EFGANİ DÖNMEZ Projektmanagement – Abgeordneter zum Nationalrat a.D.

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