Viele Indizien sprechen dafür, dass es bei der Nationalratswahl 2013 eine massive Wahlmanipulation aus dem Umfeld eines SPÖ-Kandidaten gegeben hat. (vgl. Blogeintrag) Offensichtlich wurden die für eine Briefwahl wesentlich erleichterten Bestimmungen hinsichtlich Identitätsnachweis und persönliches Erscheinen bei der Wahlabgabe ausgenutzt.
Die relevante Rechtsgrundlage ist die Nationalratswahlordnung 1992, BGBL 471/1992 idgF. Gemäß §60 Abs.2 hat der Wähler den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen und das mit seiner eigenen Unterschrift zu bestätigen. Sollten die Wahlkarten und Stimmzettel tatsächlich z.B. in Moscheen aufgelegen haben, dann wäre das ein Verstoß gegen die Wahlordnung und die Wahl somit anfechtbar. StGB §266 und §268 könnten als Tatbestand auch erfüllt sein.
Leider hat die Gesetzgeberin seinerzeit in seinem Bestreben, es allen recht zu machen und vor allem die rund 400.000 AuslandsösterreicherInnen zu einer Wahlteilnahme zu motivieren, bei der Einführung der Briefwahl die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen außer acht gelassen. Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben laut §38 nur Wahlberechtigte, die „voraussichtlich” am Wahltag verhindert sein werden, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen, wegen eines Aufenthaltes im Ausland. Oder Personen, die „mangels Geh- und Transportfähigkeit” das zuständige Wahllokal nicht aufsuchen können.
Auch hinsichtlich des Identitätsnachweises ist der Manipulation durch BriefwählerInnen oder durch politische Bewerber Tür und Tor geöffnet. War es früher bei AuslandsösterreicherInnen noch so, dass diese an der Botschaft erscheinen und sich ausweisen mussten, so hat man diese Bestimmung verwässert und ist nun nicht einmal mehr eine behördliche oder notarielle Bestätigung erforderlich. Tatsächlich aber sind von den knapp 670.000 ausgestellten Wahlkarten nur etwa 35.000 ins Ausland gegangen. Der überwiegende Anteil ging an Antragstellende im Inland. (vgl. BMI)
Theoretisch war es somit möglich, dass jemand anderes als der Wahlberechtigte seine Unterschrift auf die Wahlkarte setzt und diese dann an die Wahlbehörde schickt. Daher wäre es auch möglich, dass die Beantragung von Wahlkarten nicht allein zum Zweck des Vorzugstimmengewinns vorgenommen wurde, sondern um Stimmen für die jeweilige Partei zu lukrieren. Immerhin haben weit über 10 % der Wahlberechtigten per Briefwahl gewählt und noch für eine kräftige Umverteilung bei den Mandaten gesorgt.
Bei einer Untersuchung hinsichtlich Wahlmanipulation im Fall von Gönültas müsste die Wahlbehörde sich eigentlich in jedem einzelnen Fall ansehen,
1) ob die Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte nach dem Gesetz zutreffend waren, da es schwer vorstellbar ist, dass so viele aus dem Umfeld dieses SPÖ-Kandidaten krank oder im Urlaub oder im Ausland waren.
2) und von wo die Wahlkarten (sofern der Umschlag mit Poststempel) noch vorhanden ist) abgeschickt wurden. Ob die Wahlbehörde darauf einsteigt, ist eine andere Frage.
Meiner Ansicht nach besteht gesetzlicher Handlungsbedarf, um das demokratisch verankerte Recht einer geheimen Wahl nicht ad absurdum zu führen oder Verhältnisse heraufzubeschwören, wie man sie aus der Klientel-Politik wie etwa in Indien oder Pakistan kennt. Zum Glück hat man vor dieser Wahl wenigstens die Frist für das Eintreffen der Wahlkarten (bis zum Wahltag 17.00) geändert, um so wie zuletzt „taktisches” Wahlverhalten zu verhindern.
Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, hierbei handelt es sich nicht um Eifersüchteleien zwischen KandidatInnen zum Nationalrat, sondern schlichtweg um das Aufklären von erdrückenden Indizien, damit demokratische Werte eingehalten werden. Dazu zählen auch der faire, unbeeinflusste Ablauf von Wahlen und die persönliche Stimmabgabe. Jede BürgerIn die Interesse an einer funktionieren Demokratie hat, müsste größtmögliches Interesse haben, dass derartige Vorkommnisse thematisiert, aufgezeigt und restlos aufgeklärt werden, damit in der Zukunft derartige Geschehnisse nicht wiederholt werden.
Weiters stört es viele MoscheebesucherInnen, wenn ihre Gebetsstätte zum Hinterzimmer von politischen Parteien werden sowie zu verlängerten Wahllokalen. Deshalb haben mir auch Menschen, welche dies als nicht richtig empfinden, wenn die Religiosität und der Glaube der Menschen politisch instrumentalisiert wird, die Fotos aus einer türkischen Moschee in Wien zugespielt:Es ist erfreulich, dass die Wahlbehörde nun eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt und diese nun die Untersuchungen in die Wege leitet. Leider erst nachdem die Medien auch entsprechend Druck, durch ihre Berichterstattung, aufgebaut haben. Mir persönlich geht es nicht um Bestrafung, sondern um Aufklärung und Information. Ich habe gemeinsam mit vielen AkteurInnen dies zur Sprache gebracht, entsprechend meinem Motto: „Mehr Mut in der Politik”, dies gilt für mich auch nach der Wahl.
Hier noch einige Links zur Thematik in der Presse, im Standard und Kurier, sowie in der Kronen Zeitung, Printausgabe Wien vom 18.10.2013 und Österreich, Printausgabe 14.10.2013. Im Fernsehen: PRO7, SAT1 und PULS4 Abendausgabe, Kurznachrichten in den jeweiligen Medienarchiven am 18.10.2013 (bis zu 7 Tage abrufbar).
Efgani Dönmez – Mehr Mut in der Politik. (Facebook-Seite)