Warum eine professionelle Jugendpolizei, kurze Entscheidungswege und eine verbindliche Reaktionskette überfällig sind
Österreich diskutiert seit Jahren über steigende Jugendkriminalität. Doch zwischen Präventionsprogrammen, Schwerpunktkontrollen und statistischen Erfolgsmeldungen fehlt weiterhin das Entscheidende: eine dauerhaft zuständige, professionell ausgebildete Einheit, die Szenekenntnis, Prävention, operative Polizeiarbeit und spezialisierte Ermittlungen verbindet. Andere Länder zeigen, wie es gehen kann.
Die Zahlen erlauben keine Verharmlosung
Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 zeichnet ein differenziertes, aber ernstes Bild. Insgesamt wurden in Österreich 538.656 Straftaten angezeigt und 345.095 Tatverdächtige ausgeforscht. Unter dem Sammelbegriff Kinder- und Jugendkriminalität erfasst das Bundeskriminalamt auch junge Erwachsene bis unter 21 Jahre. In diesen Altersgruppen wurden 75.724 Tatverdächtige registriert – um 2,3 Prozent mehr als 2024.
Besonders auffällig ist die Entwicklung bei den Jüngsten. Bei den unter Zehnjährigen stieg die Zahl der Tatverdächtigen von 846 auf 1.119 – ein Plus von 32,3 Prozent. Bei den Zehn- bis unter 14-Jährigen erhöhte sie sich von 12.049 auf 13.179, also um 9,4 Prozent. Damit wurde in dieser Altersgruppe der höchste Wert seit 2019 erreicht. Bei den 14- bis unter 18-Jährigen blieb die Zahl mit 34.769 nahezu unverändert, liegt aber weiterhin über dem Vor-Corona-Niveau und nahe dem Höchststand des Zehnjahresvergleichs.
Zu den häufigsten Delikten zählen Diebstahl, Einbruchsdiebstahl beziehungsweise Diebstahl mit Waffen, Körperverletzung, Sachbeschädigung und gefährliche Drohung. Bei den Zehn- bis unter 14-Jährigen lag 2025 erstmals im Zehnjahresvergleich der Anteil ausländischer Tatverdächtiger mit 51,3 Prozent über jenem österreichischer Tatverdächtiger. Auch diese Zahl muss offen angesprochen werden – sachlich, ohne pauschale Zuschreibungen und immer unter Berücksichtigung von Bevölkerungsstruktur, Mehrfach- und Intensivtätern sowie unterschiedlicher Kontrolldichte.
Die PKS ist eine Anzeigen- und Hellfeldstatistik. Sie erfasst weder das Dunkelfeld noch den Ausgang der Gerichtsverfahren. Das Bundeskriminalamt weist selbst darauf hin, dass verstärkte Kontrollen und Ermittlungen mehr Delikte sichtbar machen können. Genau deshalb braucht es mehr als Schlagzeilen: Wir benötigen vergleichbare Daten, klare Bezugsgrößen und eine ehrliche Wirkungsanalyse.
Prävention bleibt notwendig – sie reicht aber nicht mehr aus
Wer mit Jugendlichen arbeitet, weiß: Frühzeitige Prävention, Beziehungsarbeit und Vertrauen können kriminelle Karrieren verhindern. Jeder junge Mensch, der rechtzeitig erreicht wird, bedeutet einen Gewinn für die Gesellschaft und eine Entlastung für Polizei, Justiz, Strafvollzug und soziale Einrichtungen.
Doch man kann einer veränderten Jugendkriminalität nicht mehr allein mit Präventionsveranstaltungen und Identitätsfeststellungen begegnen. Wo sich Delikte wiederholen, Gruppenstrukturen verfestigen oder Gewalt gezielt eingesetzt wird, müssen Prävention und Sozialarbeit durch rasche Ermittlungen, konsequente Interventionen und spürbare rechtsstaatliche Reaktionen ergänzt werden.
Es braucht eine gewisse Härte. Damit meine ich keine Willkür und keine Abkehr vom Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts. Härte bedeutet Verlässlichkeit: Wer Grenzen überschreitet, muss zeitnah erkennen, dass sein Verhalten Folgen hat. Eine Reaktion, die erst Monate später erfolgt, verliert gerade bei Jugendlichen einen großen Teil ihrer erzieherischen Wirkung.
Warum ich bereits 2017 auf Berlin verwiesen habe
Bereits 2017 habe ich die Einrichtung speziell geschulter Jugendkontakt- und Jugendermittlungsbeamter gefordert – zunächst für Linz, danach für ganz Österreich. Ausgangspunkt war die Berliner Operative Gruppe Jugendgewalt, kurz OGJ. Die Kronen Zeitung griff diese Forderung im März 2024 unter der Überschrift „Warum hat man nicht auf Dönmez gehört?“ erneut auf.
Die damalige Initiative wurde nicht als fachpolitischer Vorschlag geprüft und weiterentwickelt. Statt Unterstützung erlebten wir politische Abwehr und Diffamierung. Heute, Jahre später, gibt es zwar neue Einsatzgruppen und Schwerpunktaktionen. Die grundlegende Organisationsfrage ist aber weiterhin ungelöst.
Die Berliner OGJ verbindet genau jene Kompetenzen, die in Österreich getrennt oder nur projektbezogen vorhanden sind. Sie übernimmt präventive und repressive Aufgaben, ist dauerhaft in der Jugendszene präsent, geht Hinweisen auf Gruppendelikte nach und überwacht kriminalitätsgefährdete Brennpunkte. Szenekenntnis ist dort kein Nebeneffekt, sondern Teil professioneller Ermittlungsarbeit.
JUKOB, EGS und EJK: wertvolle Ansätze, aber keine Gesamtlösung
Linz verfügt mit JUKOB seit 2009 über ein anerkanntes Modell der Jugendkontaktarbeit. Die Beamten kennen Treffpunkte, Entwicklungen und handelnde Personen. Sie bauen Vertrauen auf, kooperieren mit Schulen, Jugendzentren und sozialen Einrichtungen und können Konflikte erkennen, bevor sie eskalieren. Diese Arbeit ist wertvoll und muss dauerhaft abgesichert werden.
JUKOB kann in der heutigen Form aber nur unterstützend wirken. Die Gruppe verfügt weder über die personellen Ressourcen noch über die umfassenden Zuständigkeiten einer spezialisierten, deliktsübergreifenden Jugendermittlung. Szenekenntnis allein klärt keine Tatserien auf und zerschlägt keine gefestigten Täterstrukturen.
Die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität – EGS – besitzt operative und kriminalpolizeiliche Kompetenzen. Sie wurde jedoch nicht speziell für Jugendkriminalität geschaffen, ist mit zahlreichen anderen Aufgaben belastet und hat weder den Auftrag noch die Zeit für kontinuierliche Jugendkontaktarbeit. Eine fallweise Zusammenarbeit zwischen JUKOB und EGS ersetzt keine dauerhaft zuständige Einheit.
Auch die 2024 eingerichtete Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Jugendkriminalität – EJK – muss kritisch bewertet werden. Schwerpunktkontrollen erhöhen die Präsenz und bringen Delikte aus dem Dunkelfeld ans Licht. Das ist grundsätzlich sinnvoll. Solange aber keine transparenten Wirkungsindikatoren, nachvollziehbaren Evaluationen und dauerhaften spezialisierten Strukturen vorliegen, bleibt der Eindruck eines Vorzeigeprojekts, das vor allem kontrolliert und statistisch sichtbare Ergebnisse produziert.
Was Österreich braucht: eine professionelle Gruppe „Jugend“
Die sinnvolle Lösung liegt nicht in einem Gegeneinander von Prävention und Repression, sondern in ihrer professionellen Verbindung. Österreich braucht eine eigene Organisationseinheit „Jugend“ mit zwei klar getrennten, aber eng vernetzten Fachbereichen: Jugendprävention und Jugendermittlung.
Jugendkontaktbeamte müssen als glaubwürdige Ansprechpartner auftreten und Beziehungen aufbauen können. Ermittlungsbeamte müssen Straftaten aufklären, Beweise sichern, Täterstrukturen erkennen und strafprozessuale Maßnahmen durchführen. Beide Rollen können nicht beliebig vermischt werden. Sie müssen aber unter einem organisatorischen Dach arbeiten, gemeinsame Lagebilder erstellen und Informationen nach klaren rechtlichen Regeln austauschen.
Eine solche Einheit könnte die Szenekenntnis und Beziehungsarbeit von JUKOB mit den operativen und ermittlungstechnischen Fähigkeiten der EGS sowie der dauerhaften Spezialisierung der Berliner OGJ verbinden. Sie müsste sämtliche Delikte jugendlicher Mehrfach- und Intensivtäter täterorientiert und deliktsübergreifend bearbeiten. Nur so werden Tatserien, Gruppendynamiken und regionale Verlagerungen frühzeitig sichtbar.
Das Haus des Jugendrechts: kurze Wege statt Zuständigkeits-Pingpong
Ein zweites Vorbild findet sich in Deutschland: das Haus des Jugendrechts. Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe arbeiten dort institutionell und teilweise räumlich unter einem Dach. Fälle werden täterorientiert bearbeitet, Informationen schneller zusammengeführt und erzieherische, soziale sowie strafrechtliche Maßnahmen eng aufeinander abgestimmt.
Österreich sollte ein solches Modell zunächst in einem urbanen Ballungsraum erproben – etwa in Linz oder Wien. Neben Polizei, Staatsanwaltschaft und Kinder- und Jugendhilfe sollten auch Bewährungshilfe, Schulen und spezialisierte Beratungsstellen eingebunden werden. Ziel wäre keine Aufweichung der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten, sondern eine verbindliche Kooperation mit klaren Ansprechpartnern und kurzen Entscheidungswegen.
Gerade bei Mehrfach- und Intensivtätern vergeht heute oft zu viel Zeit zwischen Polizeikontakt, staatsanwaltschaftlicher Entscheidung, gerichtlicher Reaktion und sozialpädagogischer Maßnahme. Für Jugendliche ist diese Verzögerung besonders problematisch: Zwischen Verhalten und Konsequenz fehlt der unmittelbare Zusammenhang.
Braucht es eine 24- oder 48-Stunden-Intervention?
Politisch muss auch über eine zeitlich eng begrenzte Sicherungs- beziehungsweise Interventionsmaßnahme von 24 oder 48 Stunden diskutiert werden. Der Gedanke dahinter ist verständlich: Wiederholt auffällige Jugendliche sollen bei konkreter Gefahr weiterer Straftaten rasch aus einer eskalierenden Situation genommen und mit den Folgen ihres Handelns konfrontiert werden.
Eine pauschale „Präventivhaft“ wegen geringfügiger Delikte wäre allerdings mit dem Recht auf persönliche Freiheit, Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Strafprozessordnung und den besonderen Verhältnismäßigkeitsanforderungen des Jugendgerichtsgesetzes schwer vereinbar. Eine solche Maßnahme dürfte daher niemals automatisch oder als bloße Abschreckung erfolgen.
Zu prüfen wäre vielmehr eine richterlich kontrollierte, klar befristete Intervention bei konkretem Tatverdacht und qualifizierter Tatbegehungsgefahr – mit Verteidigerbeistand, altersgerechter Unterbringung und strenger Verhältnismäßigkeitsprüfung. Parallel müssen Alternativen geprüft werden: unverzügliche Fallkonferenzen, Krisenunterbringung, engmaschige Meldepflichten, Kontakt- und Betretungsverbote oder rasch kontrollierte richterliche Weisungen.
Entscheidend ist nicht, ob eine Maßnahme möglichst hart klingt. Entscheidend ist, ob sie schnell, rechtmäßig und wirksam ist. Kurze Haft ohne pädagogisches Konzept kann Jugendliche zusätzlich kriminalisieren. Konsequenz ohne anschließende Betreuung bleibt wirkungslos. Deshalb braucht es eine abgestufte Reaktionskette und kein isoliertes Symbolgesetz.
Bewährung darf nicht als Folgenlosigkeit erlebt werden
Auch der Umgang mit wiederholten bedingten Verurteilungen und diversionellen Maßnahmen gehört auf den Prüfstand. Diversion und Bewährung sind wichtige Instrumente des Jugendstrafrechts. Sie verlieren jedoch ihre Wirkung, wenn Auflagen verspätet kontrolliert, Verstöße folgenlos hingenommen oder neue Delikte nicht in ein Gesamtbild eingeordnet werden.
Jugendliche müssen verstehen: Der Staat gibt Chancen, aber diese Chancen sind mit klaren Pflichten verbunden. Wer Vereinbarungen und Weisungen wiederholt missachtet, braucht eine rasche nächste Stufe der Intervention. Dazu gehören engmaschige Kontrolle, soziale Trainings, Anti-Gewalt-Programme, Täter-Opfer-Ausgleich und – wenn mildere Mittel nicht ausreichen – konsequente gerichtliche Maßnahmen.
Nicht wegsehen, nicht pauschalisieren – handeln
Jugendkriminalität darf weder verharmlost noch für pauschale Stimmungsmache missbraucht werden. Die große Mehrheit der Jugendlichen ist nicht kriminell. Herkunft allein erklärt keine Straftat. Gleichzeitig wäre es verantwortungslos, reale Entwicklungen, Tätergruppen und integrationspolitische Probleme aus Angst vor einer unbequemen Debatte zu verschweigen.
Eine demokratische Gesellschaft muss beides können: jungen Menschen Perspektiven eröffnen und diejenigen konsequent stoppen, die andere bedrohen, verletzen oder öffentliche Räume kontrollieren wollen. Opferschutz und Resozialisierung sind keine Gegensätze. Richtig organisiert, bedingen sie einander.
Österreich verfügt über engagierte Polizisten, erfahrene Jugendkontaktbeamte und funktionierende Einzelprojekte. Was fehlt, ist der politische Wille, daraus eine professionelle Gesamtstruktur zu machen. Wir sollten nicht weitere Jahre verlieren. Das Linzer Wissen, die operativen Fähigkeiten der Kriminalpolizei und bewährte internationale Modelle müssen jetzt zusammengeführt werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025
- BMI: Kriminalstatistik 2025 – Zahlen, Trends, Entwicklungen
- Kronen Zeitung: „Warum hat man nicht auf Dönmez gehört?“
- Parlament: Anfragebeantwortung 1279/AB – Jugendkriminalität im Jahr 2024
- Polizei Berlin: Operative Gruppe Jugendgewalt
- Justiz Baden-Württemberg: Haus des Jugendrechts Ulm
- ZDFheute: „Jugendgewalt – so kann man sie stoppen“