EFGANİ DÖNMEZ Projektmanagement – Abgeordneter zum Nationalrat a.D.

IGGÖ Forderung nach eigenen muslimischen Kindergärten – legitimes Anliegen?

Der Präsident der islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ) fordert  alle muslimischen Kindergärten unter seinem Dach der islamischen Glaubensgemeinschaft zu vereinen. Diese Forderung ist absolut legitim, denn andere anerkannte Religionsgemeinschaften betreiben auch Kindergärten, Horte und diverse Einrichtungen in der Altenbetreuung, im Gesundheitswesen und im Bereich der Sozialen Arbeit.

Was auf den ersten Blick als eine legitime Forderung erscheint, ist bei näherer Betrachtung als höchst bedenklich und problematisch zu bewerten. Wer ist die IGGÖ? Die IGGÖ vertritt nicht alle Muslime in Österreich, wie irreführender Weise behauptet wird. Die IGGÖ̈ nimmt keine natürlichen Personen als Mitglieder auf, sondern nur ausgewählte Vereine (juristische Personen); ihre Organe setzen sich daher nur aus Vertretern dieser Vereine zusammen. Rund 1500 Personen werden als Angestellte der IGGÖ geführt (Imame und Religionslehrer).

Diese Vereine sind:

Nationalistisch-islamistische Milli Görüs (Nationale Sicht)

ATIB Avusturya Türk Islam Birligi unter dem massiven Einfluss der türkischen Religionsbehörde (Diyanet)

Vereine, welche den „Grauen Wölfen“ (türkische Rechtsextreme) nahestehen

Moslembruderschaft

Diverse bosnische Vereine, welche unter dem Einfluss der bosnischen Religionsbehörde (Riyaset) stehen

Die IGGÖ hat als Exekutivorgan den Obersten Rat, als legislatives Organ den Schura-Rat und als geschäftsführendes Organ die Gemeindeausschüsse der vier Religionsgemeinden Wien, Linz, Bregenz und Graz. Alle vier Gemeindeausschüsse bilden zusammen den Schurarat. Die mindestens 16 Mitglieder des Schurarates wählen aus ihrer Mitte die 12 Mitglieder des Obersten Rates, aus dessen Mitte wiederum der Präsident der IGGÖ gewählt wird. Das einzelne Mitglied kann den Schurarat, den Obersten Rat, den Mufti und den Präsidenten der IGGÖ nicht direkt wählen. Schura bedeutet Beratung, Ratgebergremium, Urteilsberatung. Sie ist ein wichtiger Grundsatz des islamischen Rechts. Gemäß der Rechtslehre ist die Beratung, die Einberufung eines Ratgebergremiums in der Rechtsprechung, ferner in staatlichen Belangen und politischen Entscheidungen Pflicht (wāǧib).

Damit hat Ö̈sterreich mittlerweile an die 700.000 anerkannte Muslime – und daneben eine unter zweifelhaften Bedingungen  anerkannte Islamische Glaubensgemeinschaft als anerkannte Relgionsgemeinschaft, der die meisten Muslime in Österreich nicht angehören.

Die ersten Wahlen der IGGÖ fanden 2001 statt. 5.500 Muslime haben daran teilgenommen.

Die zweiten Wahlen der IGGÖ fanden im Juni 2011 statt. Von den 45.822 registrierten Muslimen bei der IGGÖ waren nur 15.803 Muslime wahlberechtigt.

Die ersten Wahlen der IGGÖ̈, fanden 2001 und 2011 statt. Von den damals schon weit über 500.000 Muslimen in Österreich wurden laut IGGÖ̈ 45.822 für die Wahl registriert. Die Registrierung passierte häufig dadurch, indem Schüler des islamischen Religionsunterrichts und deren Familien ungefragt als Mitglieder der IGGÖ̈ eingetragen wurden. Ö̈sterreichweit waren nach Angaben der IGGÖ̈ 26.790 dieser Registrierten wahlberechtigt. Die Wahlergebnisse wurden von der IGGÖ̈ veröffentlicht, 12.740 Personen hätten ihre Stimme abgegeben, verlautete die IGGÖ. Die Stimmen einzelner Muslime, die keinem Verein angehörten, wurden als unberechtigt nicht mitgezählt.

Die IGGÖ̈ folgt in den Auslegungen ihrer religiösen Praxis überdies einem neuen, hauptsächlich aus der Türkei stammenden Weg, der mit dem originalen Islam gleichfalls unvereinbar ist. Der Islam ist als persönliche Religion vorgesehen, ohne Struktur und ohne jene Amtsträger, die in Kirchen als Priesterschaft fungieren. Bei diesem „neuen“ Islam österreichischer Prägung wurde dagegen eine priesterähnliche Struktur eingeführt, bestehend aus besoldeten Imamen, Muftis und anderen organisierten Würdenträgern, die direkt einer kirchlichen Hierarchie entspricht. Der damalige Vorsitzende der IGGÖ̈ Fuat Sanac, forderte daher auch folgerichtig, Imamen das Beichtgeheimnis und somit die Entschlagung als Zeugen zuzugestehen. Die Einführung von Beichtvätern und Seelsorgern im Islam steht in keinerlei Zusammenhang mit der Religion des Islam.

Diese Imame-Kaste zeichnet sich durch eigene liturgische Gewandung und liturgische Praktiken aus, die im Islam nie vorgesehen waren. Hauptfunktion der Imame ist nicht mehr das Vorbeten, sondern die Kontrolle über ihre Gemeinschaft, als Amtspriester – und die Ü̈berbringung von Botschaften aus der Hierarchie (Einfluss politischer Islam). Mit der eigentlichen Lehre des Islam steht die IGGÖ̈ daher nur mehr in einem sehr oberflächlichen Zusammenhang.

Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Heranziehung beamteter und bezahlter Imame aus der Türkei, die vom türkischen Diyanet gestellt und über eine Zentralstelle europaweit verteilt werden. Dadurch umgeht das Diyanet die Vorbehalte gegen eine direkte Entsendung aus der Türkei, welche bei der Debatte um das Islamgesetz 2015 für Aufregung gesorgt hatte. Diese Imame werden in der Regel in Imam Hatib-Schulen ausgebildet, die in großer Zahl von der Milli Görüs betrieben werden; einer politischen Partei der Türkei „islamistischer“ Ausrichtung.

Wenn nun über diese Zugänge durch die Hintertür die reaktionären Kräfte als Multiplikatoren in Bildungseinrichtungen oder der Sozialen Arbeit eingesetzt werden sollen und noch mehr Einfluss auf unsere Kinder bekommen, dann ist das ein Rückschritt und ein Missbrauch der “Religionsfreiheit”!

 

Von Efgani Dönmez
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