EFGANİ DÖNMEZ Projektmanagement – Abgeordneter zum Nationalrat a.D.

Burka – Zeichen setzen oder unsichtbar werden?

Frauen, die durch das Tragen der Burka ihren gesamten Körper verhüllen, setzen ein gesellschaftliches Zeichen: Was uns auf den ersten Blick auffällt, geht in Wahrheit damit einher, dass diese Frauen in der Öffentlichkeit unsichtbar gemacht werden. Burka tragende Frauen stellen sich ins gesellschaftliche Abseits, weil durch diesen Kleidungsstil faktisch auch soziale und wirtschaftliche Nachteile – etwa durch Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt – verbunden sind. Freiheit in einem demokratischen Staat bedeutet auch Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Genau dieser Verantwortung müssen sich Gesellschaften, die das Tragen der Burka befürworten, auch bewusst sein. Das Tragen der Burka steht für eine archaische Lebensweise, die Burka an sich hat aber absolut nichts mit dem Islam an sich zu tun. Die wenigen Burka/Nijab tragenden Frauen bereiten uns als Gesellschaft kaum Sorgen, eher jene, die als radikalisierte Islamisten als „Gotteskrieger“ aus den Kriegsgebieten wieder in unsere Gesellschaft zurückkehren. Darüber sollten wir uns als Verteidiger eines demokratischen Rechtsstaates mehr Gedanken machen.

Die Unterdrückung der Frau als Folge patriarchaler Strukturen
Kleidungsvorschriften sollten generell kein Thema der österreichischen Politik darstellen, da es sich um rein äußere Artefakte handelt. Dennoch ist das Tragen der Burka ein klares Zeichen für das Leben innerhalb einer isolierten Gesellschaft, in der die Unterdrückung der Frau offen gelebt wird. Die Materie ist nicht nur ein integrationspolitisches, sondern vor allem auch ein frauen- und sozialpolitisches Thema. Das Problem per se sind nicht die wenigen Frauen, die sich selbstbestimmt zum Tragen der Burka oder zum Setzen eines äußeren Zeichens entscheiden. Das Problem sind viel mehr Männer, die in einem patriarchalem System Druck ausüben und archaische Familienstrukturen aufrecht erhalten.

Interreligiöser Dialog als Illusion
Jegliche Überlegungen, die mit dem Stichwort „interreligiöser Dialog“ einhergehen, führen gerade bei diesen Gesellschaften ins Leere, da selbst Kontakte zu anderen muslimischen Religionsströmungen vermieden werden. Dies bedeutet, dass selbst innerislamisch bereits Isolierungen vorhanden sind und von einem Exklusivitätsanspruch heraus, alle anderen Erfahrungen, wie Heilsdeutungen und Gottesbilder bekämpft werden. In diesem Zusammenhang von „Empowerment“ oder „interreligiösem Dialog“ zu sprechen wäre eine vollkommen realitätsferne, ja geradezu illusorische, Sichtweise.

Archaische Strukturen sollen durch Sozialleistungen keinesfalls gefördert werden
Innerhalb der österreichischen Parteienlandschaft darf die Burkadebatte keinesfalls allein der FPÖ überlassen werden. Auch von den Grünen, als Partei, die sich für Frauenrechte engagiert, sollte diese Thematik aufgegriffen werden. Dabei sollte aufgezeigt werden, dass mit Sozialleistungen, wie dem Arbeitslosengeld oder der Mindestsicherung für Burka tragende Frauen, archaische Familienstrukturen zumindest subtil unterstützt und mitgetragen werden:
Trägt eine Frau eine Burka, muss ihr klar sein, dass damit klare gesellschaftliche Nachteile einhergehen. Genau dafür sollte meines Erachtens auch die Verantwortung übernommen werden. Geht der gesellschaftliche und wirtschaftliche Anschluss durch das Tragen der Burka verloren (weil etwa keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann), kann es meines Erachtens nicht sein, dass die öffentliche Hand genau deshalb zur Kasse gebeten wird.

Unumstritten wurde unser Sozialsystem dazu konzipiert, um Menschen in Notsituationen zu unterstützen. Die Aufrechterhaltung archaischer Familienstrukturen gehört jedoch nicht zu solchen unbeeinflussbaren Notsituationen. Klarerweise lässt sich in der Praxis wohl nie eindeutig nachweisen, ob das Tragen der Burka kausal für die Inanspruchnahme einer Sozialleistung ist. In der Theorie hat aber eine derartige Überlegung sehr wohl seine Berechtigung. Das Kriterium der Existenzabsicherung ist eine Voraussetzung für den Erhalt von Aufenthaltstiteln sowie der Staatsbürgerschaft. Burka tragende Frauen haben faktische Nachteile auf dem Arbeitsmarkt, was dazu führt, dass ihre wirtschaftliche Existenzfähigkeit eingeschränkt ist. Ebenso gibt es Kriterien für den Erhalt zur bedarfsorientierten Mindestsicherung. Eine der entschiedenen Kriterien ist die Hilfsbedürftigkeit. Ob archaische Lebensweisen in die Kategorie Hilfsbedürftigkeit fallen, sollte nüchtern und sachlich zur Diskussion gestellt werden. Leistungen, wie Kindergeld und Famiienbeihilfe stehen außer Diskussion, denn diese Leistungen sind für die Kinder und Jugendlichen angedacht. Diese dürfen nicht zusätzlich auch noch finanziell belastet werden. Genau hier schließt sich der Kreis und genau dafür muss beim stringenten zu Ende Denken der Burkadebatte auch Verantwortung übernommen werden.

Von Efgani Dönmez
EFGANİ DÖNMEZ Projektmanagement – Abgeordneter zum Nationalrat a.D.

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